

Rund um das Erbrecht gibt es viele komplexe Fragen, bei denen ich Sie anwaltlich
unterstützen kann, damit Sie Ihre Rechte wahren:
- Was ist bei der Errichtung eines Testamentes zu beachten?
- Was muss ich als Erbe berücksichtigen, um rechtliche oder wirtschaftliche
Risiken zu vermeiden?
- Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten
einmal nicht mehr selbst regeln kann?
Vererben und erben Sie richtig!
Ich berate und unterstütze Sie in allen
Fragen:
Erbrecht
Sie können Ihr Erbe durch unterschiedliche letztwillige Verfügungen regeln:
Einzeltestament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Erbvertrag, Vermächtnisse,
Auflagen, Teilungsanordnungen. Hier kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung
sinnvoll sein.
Sind Sie Erbe geworden, müssen Sie sich überlegen, ob Sie die Erbschaft
annehmen oder ausschlagen. Außerdem können Ihnen auch als Nicht-Erbe unter
Umständen Pflichtteilsrechte zustehen. Wenn Sie als Miterbe Teil einer Miterbengemeinschaft
sind, entstehen daraus für Sie komplexe Rechte und Pflichten. Eine umfassende
Beratung klärt Sie über die Rechtsverhältnisse auf.
Sollte der Erblasser nicht deutscher Staatsangehöriger sein oder sich sein
Vermögen oder Teile davon im Ausland befinden, müssen die internationalen
Regelungen beachtet werden. Dies kann z. B. eintreten, wenn zum Erbe ein
Ferienhaus in Österreich gehört.
Das Erbschaftssteuerrecht spielt bei allen Gestaltungen immer eine wesentliche
Rolle.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass andere in der Zukunft
für Sie handeln und entscheiden müssen. Sorgen Sie für den Fall vor, dass
Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr wie gewohnt selbst regeln können.
Treffen Sie bereits jetzt eine Notfallregelung für später.
Dabei kommen verschiedene Instrumente, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung in Betracht. Wählen Sie eine geeignete Person aus,
die für Sie handeln soll und legen Sie Ihre Vorstellungen für diesen Fall
schriftlich fest. Ich zeige Ihnen den juristischen Rahmen solcher Verfügungen
auf und berate Sie bei der Abfassung.
Estate Planning (Vermögensplanung)
Ziel des Estate Planning ist es, bereits zu Lebzeiten den Nachlass optimal
zu gestalten. Aufgrund der Komplexität dieses Bereiches wird Estate Planning
idR in einem interprofessionellen Team durchgeführt.

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