Rund um das Erbrecht gibt es viele komplexe Fragen, bei denen ich Sie anwaltlich unterstützen kann, damit Sie Ihre Rechte wahren:
  • Was ist bei der Errichtung eines Testamentes zu beachten?
     
  • Was muss ich als Erbe berücksichtigen, um rechtliche oder wirtschaftliche Risiken zu vermeiden?
     
  • Wie treffe ich Vorsorge für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln kann?

Vererben und erben Sie richtig!
Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen:


Erbrecht

Sie können Ihr Erbe durch unterschiedliche letztwillige Verfügungen regeln: Einzeltestament, Ehegattentestament, Unternehmertestament, Erbvertrag, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen. Hier kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll sein.

Sind Sie Erbe geworden, müssen Sie sich überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Außerdem können Ihnen auch als Nicht-Erbe unter Umständen Pflichtteilsrechte zustehen. Wenn Sie als Miterbe Teil einer Miterbengemeinschaft sind, entstehen daraus für Sie komplexe Rechte und Pflichten. Eine umfassende Beratung klärt Sie über die Rechtsverhältnisse auf.

Sollte der Erblasser nicht deutscher Staatsangehöriger sein oder sich sein Vermögen oder Teile davon im Ausland befinden, müssen die internationalen Regelungen beachtet werden. Dies kann z. B. eintreten, wenn zum Erbe ein Ferienhaus in Österreich gehört.

Das Erbschaftssteuerrecht spielt bei allen Gestaltungen immer eine wesentliche Rolle.


Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass andere in der Zukunft für Sie handeln und entscheiden müssen. Sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr wie gewohnt selbst regeln können. Treffen Sie bereits jetzt eine Notfallregelung für später.

Dabei kommen verschiedene Instrumente, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Betracht. Wählen Sie eine geeignete Person aus, die für Sie handeln soll und legen Sie Ihre Vorstellungen für diesen Fall schriftlich fest. Ich zeige Ihnen den juristischen Rahmen solcher Verfügungen auf und berate Sie bei der Abfassung.


Estate Planning (Vermögensplanung)

Ziel des Estate Planning ist es, bereits zu Lebzeiten den Nachlass optimal zu gestalten. Aufgrund der Komplexität dieses Bereiches wird Estate Planning idR in einem interprofessionellen Team durchgeführt.

 

Zum Seitenanfang